Kasse erstattet Kosten für Kieferorthopädie nicht wegen Umzug

Frau M fragt:
Sehr geehrter Herr Dr Weber,
meine Sohn ist während der KFO Behandlung nach Salzburg gezogen hat aber diese bei seinen Kieferortophäde beendet. Nun möchte die deutsche BKK den Anteil den ich bezahlt hatte nicht erstatten und sagt das muss alles die österreichische Krankenkasse machen. Diese sagen aber sie zahlen nur 316,- euro pro Jahr, d.h. ich bekomme weder den Anteil den ich bezahlt hatte und muss evtl noch was draufzahlen, das kann doch nicht sein?
Er war vom 4.Quartal 2005 bis zum 2.Q.2009 hier versichert und ab 3.2009 2.2011 in Österreich versichert. Wissen Sie ein Rat oder an wem ich mich wenden kann? Vielen Dank in voraus!!

Dr Weber antwortet:
Unser schönes Europa funktioniert halt doch nur in den Politiker-Sonntagsreden…
Aber zur Sache: grundsätzlich benötigen Sie zur Erstattung bei einer deutschen Krankenkasse eine Abschlußbescheinigung über eine erfolgreiche Behandlung. Die notwendige Formulierung ist in der deutschen Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben. Da der Kollege der den Erfolg bescheinigt auch für die Erfüllung deutscher Rechtsnormen gerade stehen muß wird wohl mein österreichischer Kollege die Finger weglassen, da er die deutschen Rechtsnormen nicht kennt (der Glückliche). Denkbar wäre bei einem Heimaturlaub Ihres Sohnes auch, daß der ehemalige KFO in Deutschland den Erfolg bescheinigt, oder auch Ihr Hauszahnarzt. Da diese Beiden aber für den österreichischen Verlauf der Behandlung gerade stehen müssen ist das wohl auch nicht so einfach.
Helfen könnte ein formloses Schreiben aus Österreich. Damit können Sie die Erstattung für die Zeit 2005 bis 2009 auf dem Kulanzwege nochmals versuchen. Ich habe Ihren Text so verstanden, daß dies die BKK bereits abgelehnt hat.
Mögliche Ansätze für den Widerstand gegen Willkür sind:
1. Schlichtungsstelle Ihrer Krankenkasse
Jede Krankenkasse hat eine Schlichtungsstelle (Leider beteiligen wir uns alle zu wenig an Sozialwahlen, sodaß in diesen Stellen dann häufig doch nur wieder gute Bekannte des Kassenvorstandes sitzen…)
2. Bundesaufsicht für das Versicherungswesen bzw. Rechtsnachfolger kontaktieren: http://www.bafin.de/
3. Regionale Abgeordnete ansprechen: auch an Ihrem Ort gibt es einen Abgeordneten, der genau für SIE in Berlin sitzt (und in der Opposition gibt es jemanden der genau dorthin will) Diese Damen und Herren haben meist Sprechstunden, schreiben Sie auch Briefe, je mehr Wirbel, desto größer Ihre Chance. Deshalb auch:
4. Suchen Sie Kontakt zu den Medien. Gerade in der Zeit der Euro-Krise könnte eine Pressemitteilung unter dem Motto „Europa funktioniert auch im Kleinen nicht“ auf Interesse stoßen: Tageszeitungen regional, überregional, Funk und Fernsehen lassen Sie nichts aus. Es ist Ihr Anspruch, also Attacke!
5. Nach meinem Rechtsempfinden haben Sie (wenn tatsächlich alles ok ist mit der Behandlung) Anspruch auf den Eigenanteil aus 2005-2009 (Sie als Hauptversicherte!). Mein Rechtsgefühl bedeutet aber leider gar nichts. Für eine Rechtsberatung sollten Sie auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein in europäischem Sozialrecht bewanderter Anwalt ist beispielsweise der Justitiar unseres Berufsverbandes Herr Schramm in Kiel (Bei Bedarf kann ich den Kontakt gerne herstellen).
Viel Erfolg
Ihr
Dr. Joachim Weber

PS: Es würde mich freuen über den Fortgang zu hören…

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